Anke Lettau: Herzlich willkommen zum dritten Podcast der Weiterbildungsagentur Thüringen. In den letzten beiden Ausgaben haben wir uns mit Leistungen und Angeboten der Agentur für Arbeit als Partnerin der Weiterbildungsagentur beschäftigt. Heute richten wir den Blick auf das Landesverwaltungsamt und ein Förderinstrument dieser Institution. Mein Name ist Anke Lettau. Ich bin heute zu Gast bei Katja Kühn, Leiterin der Regionalstelle Nordthüringen des Thüringer Landesverwaltungsamts. Wir kennen uns schon etwas länger, deswegen bleiben wir beim Du.
Katja Kühn: Hallo Anke, schön, dass du da bist. Ich bin Leiterin der Regionalstelle hier in Nordthüringen. Wir sind seit über 30 Jahren fest in der Region verankert und beraten Behörden, Institutionen, Träger, Beschäftigte in Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu Fördermöglichkeiten, die über das Land, den Europäischen Sozialfonds oder aus Bundesmitteln finanziert werden. Wir sind in der Region stark vernetzt und nutzen unsere vielen Kontakte gern für eine Beratung aus einer Hand. Das ist auch das Anliegen der Weiterbildungsagentur, die wir seit drei Jahren in der Region mitbetreuen.
Anke Lettau: Unser heutiges Thema ist das Aufstiegs-BAföG als eure Leistung. Wir wollen direkt mit den ersten Fragen einsteigen, damit klar wird, an welche Zielgruppe sich das Aufstiegs-BAföG richtet. Wen genau unterstützt ihr damit und wer kann diese Förderung bei euch beantragen?
Katja Kühn: Wir unterstützen Erstantragstellende, die eine nicht akademische berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben. Die Zielgruppe umfasst Personen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren möchten. Typische Beispiele sind angehende Erzieherinnen und Erzieher, die zuvor den Sozialbetreuer oder die Kinderpflegeausbildung abgeschlossen haben. Dazu kommen Personen, die eine Meister- oder Technikerfortbildung anstreben. Sie wenden sich häufig an uns und suchen Beratung zum Erstantrag auf Aufstiegs-BAföG.
Anke Lettau: Kommen wir zu den Rahmenbedingungen. Wie sieht die Unterstützung in der Praxis aus? Handelt es sich um einen Zuschuss oder um ein Darlehen? Wie hoch ist die maximale Fördersumme? Lässt sich das überhaupt pauschal sagen?
Katja Kühn: Das ist immer eine individuelle Angelegenheit. Wir schauen, welche Voraussetzungen die antragstellende Person erfüllt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist zunächst die Grundvoraussetzung. Anschließend wird geprüft, ob die Person alleinstehend oder verheiratet ist und ob sie Kinder hat. Danach richtet sich der Unterhaltsbeitrag. Zusätzlich gibt es einen Maßnahmebeitrag für eine anerkannte Bildungsmaßnahme. Bei der Antragstellung wird deshalb auch geprüft, ob der Träger, der das Bildungsangebot durchführt, entsprechend geeignet ist. Diese beiden Komponenten werden geprüft. Danach richtet sich die Förderung.
Katja Kühn: Ein Bestandteil der Förderung ist der Maßnahmebeitrag. Bei der Erzieherausbildung wäre das beispielsweise das Schulgeld, das übernommen wird. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss und 50 Prozent als Darlehen finanziert. Das Darlehen wird bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erlassen.
Redaktioneller Hinweis, Stand September 2026: Bei bestandener Prüfung können auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende beträgt 1.019 Euro. Für Ehe- oder Lebenspartner sowie für jedes kindergeldberechtigte Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 235 Euro.
Das gilt auch für andere Bildungsgänge wie Meister oder Techniker. Hinzu kommt ein Unterhaltsbeitrag, der bei Vollzeitmaßnahmen gezahlt werden kann. Er umfasst mindestens 442 Euro für den Grundbedarf, 380 Euro Wohnzuschuss und einen weiteren Zuschuss von 60 Euro für die antragstellende Person. Zusätzlich können Zuschläge für Kinder oder Ehepartner hinzukommen, sodass der Unterhaltsbeitrag bis zu 1.000 Euro betragen kann. Die genaue Höhe richtet sich immer nach den individuellen Voraussetzungen.
Anke Lettau: Die monatlichen 1.000 Euro sind bereits eine hohe Unterstützung. Wird eine solche Fortbildung eher berufsbegleitend absolviert oder handelt es sich um Vollzeitmaßnahmen?
Katja Kühn: Sowohl als auch. Die klassischen Ausbildungen zur Erzieherin oder zum Erzieher und zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger finden in Vollzeit statt. Dafür müssen drei Schuljahre absolviert werden. Viele Meister- oder Technikerfortbildungen werden dagegen berufsbegleitend durchgeführt. Die Teilnehmenden werden häufig von ihrem Betrieb entsandt und dafür tageweise freigestellt. Manche absolvieren die Fortbildung auch in ihrer Freizeit am Wochenende. In diesen Fällen gibt es nur den Maßnahmebeitrag als Förderung.
Anke Lettau: Die Förderung ist also durchaus ein Anreiz, diesen Weg zu gehen, wenn man sonst keine Unterstützung bekäme. Wie läuft das Antragsverfahren ab? Und was ist der häufigste Fehler, den Antragstellende unbedingt vermeiden sollten?
Katja Kühn: Es gibt zwei Wege der Antragstellung. Wir empfehlen immer die Online-Variante AFBG Digital. Der Zugang erfolgt über die BundID. Diese muss über den Personalausweis beantragt werden. Das ist auch in den Bürgerämtern der einzelnen Regionen möglich. Anschließend kann man sich bei AFBG Digital registrieren. Begleitend gibt es eine App, die durch die Antragstellung führt.
Katja Kühn: Unabhängig vom gewählten Weg ist wichtig, dass der Antrag vollständig ist. Das gilt auch für die Papierform. Die Antragsformulare können heruntergeladen und am Computer ausgefüllt werden. Benötigt werden jedoch einige Unterlagen, darunter die Geburtsurkunde, die letzten Zeugnisse und gegebenenfalls Nachweise über Kinder oder den Bezug von Kindergeld. Erst der vollständige Antrag wird bearbeitet. Wenn noch Unterlagen fehlen, kann sich die Bearbeitung verzögern. Wir bieten in der Region an, den Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen. Dafür nutzen wir Checklisten, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen einzureichen sind. So kann die Bearbeitungszeit möglichst verkürzt werden.
Anke Lettau: Wenn ich den Antrag online stelle, erfahre ich dann über das System, ob er vollständig ist?
Katja Kühn: Genau. Sobald der Antrag abgesendet wurde, erhält man eine Eingangsbestätigung. Darin steht auch, welche Unterlagen noch fehlen. Diese können anschließend relativ einfach als PDF hochgeladen werden, was ebenfalls sofort bestätigt wird. Beim Papierantrag ist das zeitintensiver. Die schriftliche Eingangsbestätigung kann bis zu sechs Wochen nach Antragseingang dauern. Für nachgereichte Unterlagen erhält man keine weitere Bestätigung.
Katja Kühn: Man muss daher darauf vertrauen, dass die Post zuverlässig zugestellt wurde. Insgesamt dauert das Verfahren auf dem Postweg länger.
Anke Lettau: Aus meiner Sicht spricht damit alles für die digitale Online-Beantragung.
Katja Kühn: Auf jeden Fall.
Anke Lettau: Wunderbar, dann sind wir schon am Ende angekommen. Vielen Dank für den Einblick. Ich denke, das war in der kurzen Zeit sehr tiefgehend und hilft unseren Zuhörerinnen und Zuhörern weiter. Im besten Fall konnten wir jemanden davon überzeugen, sich jetzt an euch zu wenden. Bis zum nächsten Mal und dir nochmals vielen Dank.
